Kanzlei Mainz
Fischergasse 5
55116 Mainz
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Ihre Steuerstrafverteidiger in Frankfurt a. M. und Mainz.
Sie suchen einen Berater, Vertreter und Verteidiger auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt a.M. und Mainz? Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht gewährleisten wir eine ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. In Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren ist Eile geboten. Zögern Sie nicht, uns in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mainz anzurufen.
Kanzlei MainzMo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Die Anwälte der Müller Fischer Rechtanwälte Partnerschaft mbB sind als Fachanwälte für Steuerrecht ausgewiesene Experten im Steuerrecht. Wir beraten Individualpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Als Fachanwälte für Steuerrecht sind wir ausgewiesene Experten im Steuerrecht. Wir beraten in allen Steuerfragen von der Begutachtung einzelner Rechtsfragen über die Gestaltungsberatung bis zur Durchsetzung Ihrer Steueransprüche vor den Finanzgerichten und dem BFH. Fragen Sie uns, wenn Sie Fragen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen, zu innergemeinschaftlichen Lieferungen, zum Sitz der Gesellschaft (Domizilgesellschaften, Scheingesellschaften, Basisgesellschaften, Briefkastengesellschaften), zur verdeckten Gewinnausschüttung oder zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen haben. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Unternehmen beraten wir in steuerlichen Fragen, sobald eine Betriebsprüfung angeordnet wird. Die Außenprüfung dient gem. § 194 AO der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Dies bedeutet nichts anders wie eine Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen in den Steuererklärungen. Betriebsprüfungen haben regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Auch wenn die Außenprüfung alle Sachverhalte zuungunsten sowie zugunsten des Steuerpflichtigen ermitteln und steuerlich prüfen soll, kommt es regelmäßig zu erheblichen Steuernachzahlungen. Mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist daher Eile geboten. Rufen Sie uns an!
Wir vertreten die Interessen der steuerpflichtigen Unternehmen auch bei der Kassen-Nachschau, der Umsatzsteuer-Nachschau oder bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Diese Sonderprüfungen stehen regelmäßig dann an, wenn ein Unternehmen in eine Steuerhinterziehung eingebunden ist. Sie münden häufig in ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Steht eine solche Prüfung an, rufen Sie uns unverzüglich an.
Als Fachanwälte für Steuer- und Strafrecht beraten wir bei der Vermeidung von steuerlichen Haftungsrisiken nach §§ 69 und 71 AO sowie bei der Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken. Wir wirken bei der Risikoanalyse im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten mit und sind im Anschluss Unternehmen im Rahmen der Tax Compliance bei der Installation eines IKS behilflich. Auf Grund unseres Verständnisses für die Steuerrechtsnormen gelingt es uns, Unternehmen auf dem Gebiet der Tax Compliance umfassend zu beraten, insb. bei Fragen zur Umsatzsteuer einschließlich innergemeinschaftlicher Lieferungen, zu Verrechnungspreisen, Empfängerbenennung einschließlich Domizilgesellschaften.
Unsere Kompetenz lautet: Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. An der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht weisen wir eine ausgewiesene Expertise auf. Wir sind ganz auf das Steuerrecht und Strafrecht spezialisiert und verfolgen die Änderung von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf diesen Gebieten bereits mehr als 15 Jahre.
Für Fragen stehen Ihnen die Anwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in einem Beratungstermin zur Verfügung.
Das Steuerstrafrecht unterliegt verstärkt seit 2008 einem stetigen Wandel von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unser Anspruch ist es, stets aktuell informiert zu sein. Deshalb bilden wir uns fortlaufend fort. Wir teilen aber auch unser Fachwissen in Vorträgen und Publikationen. Der regelmäßige Austausch mit Rechtsprechung und Wissenschaft stellt sicher, dass unser Know-how stets auf dem aktuellen Stand ist. Unsere Praxiserfahrung haben wir in den beiden Werken „Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren“, erschienen in 2. Auflage beim Verlag Otto Schmidt, und „Tax Compliance“, erschienen beim ESV-Verlag, veröffentlicht. Unsere Spezialisierung gewährleistet höchste Qualität, von der Sie profitieren.
Häufig ermittelt die Finanzbehörde im Hintergrund, bevor die Einleitung des Strafverfahrens bekanntgegeben wird. Sobald die Einleitung des Strafverfahrens erfolgt, sei es im Wege der Durchsuchung Ihrer Wohn- und Geschäftsräume, sei es im Wege eines Briefes mit der Post, ist schnelles Handeln erforderlich. Wir tragen der mit einer Einleitung des Strafverfahrens verbundenen persönlichen Belastung dahingehend Rechnung, dass wir Ihnen unverzüglich zur Seite stehen. Wir vertreten Ihre Interessen vor Ort, wenn die Ermittlungsbehörde zur Durchsuchung erscheint. Wird Vermögen arrestiert oder Steuerschätzungen vollzogen, unterstützen wir Sie bei der Abwehr dieser Maßnahmen, um Ihre Liquidität sicherzustellen.
Steuerstrafverfahren führen regelmäßig zur Änderung von Steuerbescheiden für die vergangenen Jahre. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht beraten wir Sie aus einer Hand: wir verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren und vertreten Ihre Interesse im parallel anhängigen Steuerverfahren. Gerne vertreten wir Ihre Interessen im Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde sowie im Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Mit uns haben Sie einen vertrauensvollen und versierten Ansprechpartner in beiden Verfahren. Wir arbeiten als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete.
Als Individual- und Unternehmensverteidiger sind wir bundesweit tätig. Die Interessen von Unternehmen vertreten wir in der Betriebsprüfung. Wir sind spezialisiert auf die Abwehr von Schätzungen bei der Prüfung bargeldintensiver Betriebe, wenn der Betriebsprüfer die Kassenbuchführung verwirft. Gerne überprüfen wir die Ergebnisse der Schätzungsmethoden, wie Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich oder der statistischen Prüfungsmethoden. Deckt der Außenprüfer Scheinrechnungen auf, übernehmen wir die Verteidigung wegen Steuerhinterziehung. Wird bei einer Lohnsteueraußenprüfung durch das Finanzamt oder bei einer Prüfung durch den Zoll festgestellt, dass die Mitarbeiter schwarz bezahlt wurden, verteidigen wir wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und wegen Hinterziehung von Lohnsteuer. Im Unternehmensstrafrecht umfasst unsere Tätigkeit auch die vorbeugende Beratung zur Verhinderung von Straftraten, insb. die Anfertigung von strafbefreienden Selbstanzeigen.
Individualpersonen vertreten wir als Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Unternehmen im Strafverfahren, welches aus der Betriebsprüfung resultiert. Vielfach vertreten wir die Interessen von Privatpersonen mit Auslandsvermögen, indem wir die nicht versteuerten Kapitalerträge im Wege der Selbstanzeige nacherklären. Wir übernehmen die Verteidigung unverzüglich, wenn eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen erfolgt und achten darauf, dass die Rechte der Beschuldigten in dieser schwierigen Situation gewahrt bleiben. Darüber hinaus vertreten wir Individualpersonen in Verfahren betreffend der sog. Nebenfolgen, wie Gewerbeuntersagung, Berufsverbot, Entzug der Approbation oder beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.
Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir die Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder sowie Leitende Angestellte von mittelständischen und großen Unternehmen, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Korruption, von Insolvenzdelikten, der Untreue, der Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geht. Unsere Verteidigung beginnt, sobald die Ermittlungsbehörden zur Durchsuchung der Geschäftsräume erscheinen. Im Ermittlungsverfahren sind wir um die Abwendung einer Anklage zum Landgericht bemüht. Wir sind aber auch für unsere Stärke vor Gericht bekannt.
Nicht selten kommt es vor, dass die Ermittlungsbehörden infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen gegen die Unternehmen ein Bußgeldverfahren einleiten. Wir vertreten im Rahmen der Unternehmensverteidigung die Interessen des Unternehmenseffizient und professionell und wahren ihre Rechte als Geschädigte. Wir sind für unsere Erfahrung im Umgang mit den Behörden bekannt.
Die Anwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB deckt zudem das gesamte Spektrum der Criminal Compliance ab. Wir beraten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts, um Ermittlungen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren. Wir bewerten geplante Geschäftsvorgänge und entwickeln maßgeschneiderte Compliance Lösungen. Der Risikoanalyse kommt besondere Bedeutung zu. Sie ist die Vorstufe zur Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS). Sehr oft gelingt es uns, Unternehmen für die Installation eines CMS zu sensibilisieren.
Unsere Tätigkeit ist überregional bekannt. Vielfach empfehlen uns Steuerberater oder Anwaltskollegen, wenn Probleme außerhalb der üblichen Steuerberatung zu lösen sind. Im Steuerstrafrecht gilt der Grundsatz der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Mandatsgeheimnisses aber umso mehr. Niemand will an dieser Stelle seinen Namen lesen.
Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafverfahren bzw. die Vertretung Ihres Unternehmens im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Wir beraten Sie auch gerne in Ihren steuerlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der Implementierung eines CMS. Für Fragen stehen Ihnen die Anwälte der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in einem Beratungstermin zur Verfügung.
Auch in diesen schwierigen Zeiten stehen wir Ihnen mit unserem anwaltlichen Rat zur Seite. Zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz unserer Mitarbeiter beraten wir Sie, ohne dass ein persönlicher Kontakt erforderlich ist. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um mehr über unsere digitale Mandatsbearbeitung zu erfahren!
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Steuer- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte sind oftmals mit einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf verknüpft. So lautet der Vorwurf bei einer Hinterziehung von Lohnsteuer regelmäßig auch auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann eine Untreuehandlung darstellen, das Fälschen eines Betriebsausgabenbelegs kann zu dem Vorwurf der Urkundenfälschung führen. Eine unterlassene Bilanzaufstellung mündet in Fällen der Insolvenz in den Vorwurf des Bankrottes.
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen steuerliche Vorschriften kann auch das Unternehmen selbst treffen, in dem eine Verbandsgeldbuße verhängt wird. Führungspersönlichkeiten droht in diesen Fällen ein Verfahren wegen Aufsichtspflichtverletzung oder eine persönliche Haftungsinanspruchnahme.
All diesen Verfahren ist gemeinsam, dass ein steuerrechtlich relevanter Sachverhalt Anstoß des Verfahrens war. Auf einen Steuerrechtsexperten kann daher nicht verzichtet werden. Die Bearbeitung der Quelle hat höchste Priorität.
Es ist in diesen Fällen von erheblichem Vorteil, einen auf das Steuerrecht und Strafrecht spezialisierten Fachanwalt zu beauftragen. Dies gewährleistet eine einheitliche Verteidigungsstrategie in sämtlichen Verfahren, ganz zum Wohle des Mandanten. Daneben entfallen langwierige Abstimmungsprozesse zwischen unterschiedlichen Beratern. Damit ist unsere Arbeit nicht nur inhaltlich attraktiv, sondern auch kosteneffektiv.
Daher verweisen wir, sofern Sie nicht bereits durch eine persönliche Empfehlung auf uns aufmerksam geworden sind, an dieser Stelle auf eine unserer zahlreichen Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften. Als Experten veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge, für deren Inhalt unsere tägliche Arbeit Ideengeber ist. Eine Auflistung finden Sie in den Publikationen. Zudem referieren wir regelmäßig auf Fachtagungen und Veranstaltungen. Die kommenden Veranstaltungen und Termine finden in den Vorträgen.
Wir sind gefragte Spezialisten auf dem Gebiet der Selbstanzeige, sei es im unternehmerischen oder privaten Bereich. Wir wurden von unterschiedlichen namhaften ausländischen Kreditinstituten empfohlen, als vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustauschs die Nachdeklaration ausländischer Kapitaleinkünfte notwendig war. Auch im unternehmerischen Bereich verhalfen wir bereits einer Vielzahl von Geschäftsführen und Vorständen, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Unser Wissen ist in dem Fachbuch „Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren“, erschienen im renommierten juristischen Fachverlag Dr. Otto Schmidt aus Köln niedergelegt.
Im Steuerstrafrecht soll der Mandant von heute gerade nicht der Mandant von morgen sein. Wie steuerliche Pflichten zu erfüllen sind, welche steuerlichen Brennpunktthemen regelmäßig Gegenstand von Betriebsprüfung sind und wie ein effektives Tax Compliance Management System aufgebaut werden kann, wurde von uns in der 2. Auflage in dem Fachbuch „Tax Compliance – Steuerstrafrechtliche Verantwortung“ niedergelegt. Auch dieses Buch wurde von einem renommierten juristischen Fachverlag, dem Erich Schmidt Verlag aus Berlin, veröffentlicht.
Für unsere Mandanten betreiben wir finanzgerichtliche Verfahren bis zu den höchsten Instanzen. Im Jahr 2018 haben wir unter dem Az. BFH X B 41/16 mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Aufhebung eines finanzgerichtlichen Urteils erstritten. Aktuell lassen wir unter dem Az. BFH XI R 7/18 Fragen zur steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung klären. Diese beiden Verfahren wurden von den Behörden veröffentlicht und können von uns genannt werden. Wir bitten um Verständnis, dass im Übrigen das Mandatsgeheimnis vorgeht.
Wir beraten unabhängig, verschwiegen, kompetent und vertreten nur die Interessen unserer Mandanten. Dabei schätzen unsere Mandanten unsere klare und sachliche Art in der Rechtsberatung sowie unseren persönlichen Einsatz in der Strafverteidigung. Die Tätigkeit als Berater ist neben unserem Beruf auch unsere Lebenseinstellung. Wir bieten deshalb bei Zeitdruck Termine in den Abendstunden oder auch am Wochenende. Für uns ist es selbstverständlich, im Rahmen einer effektiven Rechtsdurchsetzung auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu beraten und mögliche Folgewirkungen im Blick zu haben.
Mit unserer Tätigkeit versuchen wir, uns von großen Anwaltskanzleien abzuheben. Wir warten nicht mit einer Heerschar von Rechtsanwälten auf, sondern mit unserer geballten Kompetenz an der Schnittstelle vom Steuerrecht zu Steuerstrafrecht. Sie erhalten einen Rechtsanwalt als persönlichen Ansprechpartner, der Sie über das Verfahren hindurchgängig begleitet. In Fällen, in denen eine Zweitmeinung erforderlich ist, stimmen sich unsere Anwälte zunächst unkompliziert und intern ab. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrem bisherigen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zusammen. Dabei beschränken wir Besprechungen auf den notwenigen Inhalt.
Unsere Spezialisierung erlaubt es uns, auch sog. Groß- oder Umfangsverfahren zu führen. Ganz nach dem Grundsatz „never change a winning team“ arbeiten unsere Berater seit vielen Jahren in diesen Verfahren intensiv zusammen. Wir vertreten und verteidigen durchgehend in mehreren Großverfahren parallel. Im Steuerstrafrecht sind Ermittlungsverfahren regelmäßig als Umfangsverfahren zu bezeichnen, da die Verfahren eine längere Ermittlungsdauer vorweisen und erhebliche personelle Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden binden. Dabei ermöglicht unsere Erfahrung, zielgerichtet Verteidigungsschwerpunkte festzulegen und die Verfahrensentwicklung abzuschätzen. Ohne eine solche Expertise können erhebliche Rechtsberatungskosten an falscher Stelle aufgewandt werden. In Großverfahren greifen wir für die Verteidigung mehrerer Beschuldigter auf unser starkes Netzwerk an Steuerstrafrechtsexperten zurück. Wir sind der Ansicht, dass eine Verteidigung von verschiedenen Beschuldigten in unterschiedliche Hände gehört. Nur damit ist eine Beratung, ausgerichtet an den persönlichen Interessen des Mandanten, möglich.
Für gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragestellungen ziehen wir Experten aus unserem Beraternetzwerk hinzu. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Zusammenarbeit. Wir wissen, wie unsere Kollegen denken und können den Rat verständlich und kosteneffektiv kommunizieren.
Unsere Einstellung findet sich auch in der Behandlung unserer Mitarbeiter und unserem sozialen Engagement wieder. Wir pflegen nicht nur gegenüber unseren Mandanten, sondern auch innerhalb unserer Kanzlei einen persönlichen und höflichen Umgang, stehen für faire Bezahlung und angemessene Arbeitsbedingungen. Daneben engagieren wir uns als Pflichtverteidiger, um auch sozial schwachen Persönlichkeiten eine unabhängige Rechtsberatung zu bieten und gegenüber einem gefühlt allmächtigen Rechtsstaat beiseite zu stehen.
Wir wirken auch aktiv an einer guten juristischen Ausbildung von Studenten und Studentinnen sowie Rechtsreferendaren und Rechtsreferendarinnen mit Schwerpunkt Steuerrecht mit und sind der Ansicht, dass die Spezialisten von morgen bereits frühzeitig gefördert werden müssen. Dabei profitieren wir wiederum von eingebrachten neuen Ideen und laufen nicht Gefahr, auf eingefahrenen Handlungsweisen zu verharren.